AGB
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen
ersion: 19.9.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TCS Motorradgruppe Aargau (AGB) [1]
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen Dir und der TCS Motorradgruppe Aargau (nachfolgend TCS MG). Sie stellen die Gleichbehandlung der Teilnehmer sicher und gelten für alle unter eigenem Namen angebotenen Anlässe (Reisen, Ausfahrten und Events).
1. Anmeldung und Bestätigung
Der Vertrag zwischen Dir und der TCS MG kommt mit Deiner schriftlichen Anmeldung (inkl. Anmeldung per e-Mail) und Deiner Genehmigung dieser AGB zustande. Nach Erhalt Deiner Anmeldung stellen wir Dir eine Bestätigung zu.
2. Teilnahme von Personen, die nicht Aktivmitglieder der TCS MG sind: TCSMitlieder, Passivmitglieder, schnuppernde Teilnehmer, Gäste
Mitglieder des TCS nehmen an allen Tätigkeiten zu Konditionen eines "Nichtmitglieds der TCS MG" teil.
Passivmitglieder der TCS MG nehmen an Anlässen ohne Motorrad-Ausfahrt zu Konditionen eines Aktivmitglieds teil. Bei weiteren Beteiligungen gelten die Bedingungen für TCS-Mitglieder.
Schnuppernde Teilnehmer (Nichtmitglied des TCS) können an halb- oder ganztägigen Ausfahrten teilnehmen. Sie bezahlen die Teilnahmegebühr eines TCS-Mitglieds. Nach spätestens zwei Schnupperteilnahmen müssen sie entscheiden, ob sie mindestens Mitglied des TCS werden wollen.
Gäste aus anderen Vereinen und Motorradgruppen nehmen zu den mit dem jeweiligen Verein vereinbarten Bedingungen und diesen AGB teil.
3. Verhaltensregeln bei Ausfahrten / Anlässen mit dem Motorrad
- Dein Motorrad ist bei Reiseantritt betriebssicher, reisebereit (z.Bsp. Tank voll) und erfüllt die gesetzlichen Vorschriften der zu bereisenden Länder.
- Du hältst Dich an die Treffpunkte und Zeiten.
- Du tritts die Reise nur in guter körperlicher und geistiger Verfassung und mit ordnungsgemässer Motorrad-Schutzkleidung an (Helm, Bekleidung, Handschuhe, Schuhe).
- Du verzichtest auf Alkohol und andere wahrnehmungs-beeinträchtigende Substanzen (Drogen, Medikamente) vor und während der Fahrt.
- Du befolgst die Weisungen der Reiseleitung. Du stellst Deine eigenen Wünsche und Bedürfnisse zugunsten aller Teilnehmer zurück.
- Du vereinbarst das Vorgehen mit der Reiseleitung, wenn Du individuelle Anliegen hast, wie z.B. separate An- oder Rückreise, die Gruppe vorübergehend verlassen willst oder die Reise unterbrechen musst.
4. Bezahlung der Teilnahmegebühr
Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt gemäss Regelung in der Ausschreibung.
5. Annullationen
5.1. Vorgehen
Annullationen von bestätigten Anmeldungen bedürfen der schriftlichen Form (z.Bsp. e-Mail). Grundsätzlich gelten die Annullationskosten gemäss Ziff. 5.2. bis 5.4. Die Prozentangaben beziehen sich auf die in der Ausschreibung festgelegten Teilnahmekosten. Wir streben faire Lösungen für Dich und den Verein an.
Im Annullationsfall ist der Anlassverantwortliche gemäss Ausschreibung so rasch wie möglich zu kontaktieren. Er prüft fallweise aufgrund der eingegangenen Verpflichtungen des Vereins, ob von den Ansätzen gemäss Ziff. 5.2. bis 5.4. abgewichen werden kann. Wenn dies der Falle ist, teilt er Dir den Betrag mit und beauftragt den Kassier, Dir den vereinbarten Betrag in Rechnung zu stellen.
Wenn Du nicht erscheinst, werden nachträglich immer 100% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Dir und dem Anlassverantwortlichen, hört sich ein nicht an der Organisation des Anlasses beteiligtes Mitglied des Vorstandes beide Seiten an. Wenn keine Lösung gefunden wird, entscheidet der Vorstand definitiv an der nächsten Vorstandssitzung.
5.2. Abendausfahrten und Events
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Abmeldung bis spätestens am 3. Tag vor dem Anlass |
Keine Kosten |
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Abmeldung ab 2. Tag vor Ausfahrt |
100% der Kosten |
5.3. Eintägige Ausfahrten (ohne Drittleistungen)
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Abmeldung bis spätestens Anmeldeschluss |
Keine Kosten |
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Abmeldung bis spätestens am 3. Tag vor Ausfahrt |
50% der Kosten |
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Abmeldung ab 2. Tag vor Ausfahrt |
100% der Kosten |
5.4. Mehrtägige Ausfahrten (Drittleistungen, Übernachtungen, Verpflegung)
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Abmeldung bis Anmeldeschluss |
Keine Kosten |
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Abmeldung zwischen dem 30. bis und mit 15. Tag vor Abreise |
30% der Kosten |
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Abmeldung zwischen dem 14. bis und mit 5. Tag vor Abreise |
60% der Kosten |
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Abmeldung ab 4. Tag vor Abreise |
100% der Kosten |
6. Annullationskosten-Versicherung
In den von der TCS MG angebotenen Anlässen ist keine Reiseversicherung enthalten. Die Reiseversicherung ist immer Sache der Teilnehmer.
7. Einreiseformalitäten (Pass, Visa)
Für Auslandreisen gelten im EU-Raum die allg. EU-Richtlinien. Du bist persönlich dafür verantwortlich, über gültige Reisedokumente zu verfügen. Die Reiseleitung informiert mit der Ausschreibung bei Reisen ausserhalb der EU.
8. Preis- und Programmänderungen
8.1. Preiserhöhung nach Vertragsabschluss / Rückerstattungen
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis aus folgenden Gründen erhöht werden muss: nachträglich eingeführte staatliche Gebühren und/oder Mehrwertsteuer-Erhöhungen und Wechselkurs-Aenderungen. Diese Preiserhöhungen werden mitgeteilt und sind kein Grund für einen Vertragsrücktritt.
Schliesst ein Anlass mit einem grossen Ueberschuss ab, kann der Vorstand eine Rückerstattung an die Teilnehmer verfügen.
8.2. Programmänderungen nach Vertragsabschluss
Sind Programmänderungen notwendig (z.Bsp. infolge Unwetter, Unruhen, Pandemie, etc.), informiert der Anlassverantwortliche so schnell wie möglich per e-Mail. Du kannst die Vertragsänderungen stillschweigend annehmen oder innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Du erhältst den bereits bezahlten Betrag zurückerstattet.
9. Durchführung der Reise / Gruppeneinteilung
9.1. Mindestanzahl Teilnehmer und Gruppengrösse bei Touren / Reisen
Die Mindestanzahl für die Durchführung eines Anlasses beträgt 7 Teilnehmer und ein Reiseleiter. In besonderen Fällen kann von der Mindestzahl abgewichen werden. Sind die Teilnehmer bereit, einen allfälligen Aufpreis zu bezahlen, kann die Tour nach Absprache mit dem Anlassverantwortlichen auch mit weniger Teilnehmern durchgeführt werden.
In der Regel besteht eine Gruppe aus 8 Motorrädern und einem Reiseleiter.
9.2. Gruppeneinteilung
Wenn möglich, berücksichtigen wir den Fahrstil bei der Gruppenbildung. Folgende Gruppenstärken sind möglich: «dynamisch» und «gemütlich». Ist es Dir unwohl, kannst Du dies bei der nächsten Möglichkeit der Reiseleitung melden und Dich umteilen lassen. Selbständige Gruppenwechsel sind zu unterlassen.
Die Reiseleitung behält sich vor, Gruppenänderungen aus Sicherheitsgründen vorzunehmen. Unabhängig der Gruppeneinteilung ist jeder für die eigene Fahrt verantwortlich.
10. Absage eines Anlasse durch die TCS MG
Verhindern zwingende Gründe (Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien, usw.) die Durchführung eines Anlasses, orientiert der Anlassverantwortliche so rasch wie möglich über die Annulation. Die geleisteten Zahlungen werden vollumfänglich zurückerstattet.
11. Reiseabbruch durch den Teilnehmer
Wenn Du die Reise abbrichst, kann Dir der Reisepreis nicht zurückerstattet werden. Bei Bedarf (Krankheit, Unfall usw.) helfen Dir die Reiseleitung bei der Organisation der Rückreise. Allfällige Mehrkosten gehen zu Deinen Lasten.
12. Haftungsausschluss / Deckung als Beauftragter
Als Teilnehmer an Anlässen
Die Versicherung ist Deine Sache als Teilnehmer bei allen Anlässen. Du verzichtest gegenüber der TCS MG und seinen beauftragten Personen (Veranstaltungsleitung, Helfer) auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während des Anlasses entstehen könnten.
Als Verkehrsteilnehmer
Folgen von Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz im In- und Ausland sind immer vom einzelnen Teilnehmer zu tragen.
Teilnahme an einem Anlass als Beauftragten der TCS MG und/oder Helfer
Die Haftpflichtversicherung vom TCS deckt Schäden gegenüber Dritten, die Du als Mitglied im Auftrag vom TCS und seiner Sektionen verursachst (ab einem Selbstbehalt von CHF 2'000.-). Führt ein Mitglied der TCS MG absichtlich oder fahrlässig einem Dritten einen Schaden zu, hält sich der TCS oder die TCS MG vor, Schadenersatz zu beanspruchen. Das Mass der Sorgfalt, für die das Mitglied einzustehen hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsauftrag oder der Funktion, unter Berücksichtigung des Ausführungsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fachkenntnisse, die zu der Arbeit/Funktion verlangt werden.
13. Folgen offener Verpflichtungen gegenüber dem Verein TCS MG
Teilnehmer, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, können gemäss Art. 7 Ziff. 7 der Statuten durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden.
14. Datenschutz
Die TCS MG respektiert die Privatsphäre ihrer Mitglieder sowie die relevanten schweizerischen Bestimmungen zum Datenschutz. Du willigst ein, dass personenbezogene Daten, die auf freiwilliger Basis eingegeben und gespeichert wurden, zum Betrieb der Reise verwendet werden können.
Du anerkennst, dass bei Anlässen entstandene Bild-, Video- und Tonaufnahmen Deiner Person zur Illustration von Berichten, Veröffentlichung auf der Internetseite und in Sozialen Medien der TCS MG verwendet werden dürfen. Wenn Du nicht willst, kannst Du beantragen, dass Deine Person betreffendes Material nicht verwendet wird.
Die TCS MG ist um eine sichere Speicherung von Personendaten bemüht. Dies kann jedoch nicht vollumfänglich gewährleistet werden. Ohne Deine Zustimmung werden von der TCS MG keine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind gesetzliche Vorschriften sowie richterliche Anordnungen und Entscheide.
15. Anwendbares Recht, Gerichtstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des TCS Aargau in Aarau.
[1] Alle personenbezogenen Begriffe in diesem Dokument sind geschlechtsneutral zu verstehen. Zur Vereinfachung wird jeweils nur eine Wortform verwendet. Es sind immer Personen beider Geschlechter gemeint.